Köln (pte013/28.01.2020/11:30) - Das globale Problem der Produkt- und Markenpiraterie weitet sich nicht zuletzt durch die zunehmende Digitalisierung aus. So hat sich der internationale Handel mit nachgeahmten und unerlaubt hergestellten Waren zuletzt auf rund 2,5 Prozent des Welthandels aufsummiert und erreicht damit einen Gesamtwert von 338 Mrd. Euro, wie das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) informiert.
500.000 Jobs in Deutschland weg
Laut der aktuellen Studie "Deutschlands volkswirtschaftlicher Schaden durch Produkt- und Markenpiraterie" ist jedes zehnte Unternehmen in Deutschland in den zurückliegenden fünf Jahren mindestens einmal Opfer von Produkt- und Markenpiraterie geworden. Die sich daraus ergebenen Zahlen machen das Problem deutlich: Für die deutsche Volkswirtschaft ist durch Produkt- und Markenpiraterie ein Schaden in Höhe von 54,5 Mrd. Euro entstanden. In der Folge sind der deutschen Volkswirtschaft rund 500.000 vollzeitäquivalente Arbeitsplätze entgangen.
Laut den Kölner Experten geraten vor allem Unternehmen in den Fokus von Produktpiraten, je innovativer, größer, internationaler und je industrienäher sie tätig sind. Die Verursacher der zugehörigen Schutzrechtsverletzungen sind in erster Linie im Ausland zu finden, insbesondere in China und Osteuropa. Bei zwei Dritteln aller von Produkt- und Markenpiraterie betroffenen Unternehmen wurden Urheberrechte verletzt, oft aber auch gewerbliche Schutzrechte wie Patente und Gebrauchsmuster, heißt es in der aktuellen Erhebung.
Wien (pts010/24.08.2019/09:00) - Die D.A.S., Österreichs führender Spezialist im Rechtsschutz, informiert über Rechtsfallen, die beim Betreiben von YouTube-Channels entstehen können. Laut einer aktuellen Studie der Regulierungsbehörde und der FH St. Pölten freuen sich Video-Plattformen, bei denen audiovisuelle Angebote kostenlos zur Verfügung gestellt werden, über hohe Zuwachsraten. Viele Privatpersonen, aber auch semi-professionelle Anbieter unterschätzen jedoch dabei rechtliche Probleme. Insbesondere birgt das Urheberrecht einige Fallen.
Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) hat eine Studie über österreichische Angebote auf YouTube erstellen lassen. Oft fehlt bei YouTubern das Wissen rund um regulative Rahmenbedingungen sowie die Bereitschaft, die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.
Urheberrechtsverletzungen durch Copy & Paste-Verhalten
Die einfache Möglichkeit, Inhalte aus dem Internet zu vervielfältigen, verleitet Anwender häufig dazu, Videos oder Musik von anderen Webseiten zu kopieren und auf den eigenen Seiten einzufügen. "Jedoch birgt dieses Copy & Paste-Verhalten eine Gefahr, mit dem Urheberrecht in Konflikt zu geraten", informiert Ingo Kaufmann, Vorstand der D.A.S. Rechtsschutz AG.
So sind etwa Musikstücke im urheberrechtlichen Sinn eigentümliche, individuelle Schöpfungen, die rechtlich geschützt sind. Das Urheberrechtsgesetz regelt die Entstehung, den Schutz und die Verwertung des geschützten Werkes. Jede kommerzielle Nutzung ist rechtlich nur mit Zustimmung des Urhebers erlaubt. "Der Schutz erlischt erst 70 Jahre nach dem Tod des Urhebers", erklärt Kaufmann.
Um auf der sicheren Seite zu sein, empfiehlt Jurist Kaufmann, neben eigenen Werken nur jene zu verwenden, bei denen eine kostenlose Nutzung geregelt ist. "Etwa räumen Autoren kostenfrei Nutzungsrechte an ihren Werken durch sogenannte Creative Commons Lizenzen ein."
Rechtliche Probleme bei Prank-Videos
"Es ist nicht erlaubt, andere Personen zu filmen und diese Videos anschließend einfach zu veröffentlichen", erklärt Kaufmann. "Das sogenannte Recht am eigenen Bild wird auch im Urheberrechtsgesetz geregelt." Verboten ist die Veröffentlichung von Personenaufnahmen, wenn berechtigte Interessen des Abgebildeten verletzt werden. Dies ist meistens dann der Fall, wenn ein Video entwürdigend, herabsetzend, ent- oder bloßstellend wirkt, oder wenn dadurch das Privatleben der Öffentlichkeit preisgegeben wird. "Wir orten einen Trend bei sogenannten Prank-Videos, wo Personen mit versteckter Kamera in nicht immer lustigen Momenten gefilmt und teilweise auch bloßgestellt werden. Alleine auf YouTube findet man aktuell über 30 Millionen solcher Videos", erklärt Kaufmann.
"Eine Häufung gab es etwa im Herbst, wo verkleidete Horror-Clowns anderen Menschen mit Waffen, Attrappen, Drohgebärden oder dem Vortäuschen von tatsächlichen Gewalthandlungen bewusst Angst machten und diese Aufnahmen dann im Internet veröffentlichten. Hier kann der Tatbestand der gefährlichen Drohung und Nötigung erfüllt sein", warnt Kaufmann.
Der YouTube-Channel-Betreiber kann sich strafbar machen, wenn er keine Zustimmung zur Veröffentlichung von der betreffenden Person einholt. Es ist jedoch zulässig, wenn jemand mehr oder weniger zufällig gefilmt wird, "etwa, wenn man sich an einem öffentlichen Ort in einer größeren Menschenmenge befindet. Dabei kommt es jedoch auf die Erkennbarkeit der Personen an", so Kaufmann.
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